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Berufsbedingter Hautkrebs

Im März wurde die S3-Leitlinie Hautkrebsprävention aktualisiert.

 

Neu darin ist unter anderem das Kapitel Berufsbedingter Hautkrebs.

 

Nach dem medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand werden bestimmte Hautkrebsarten durch arbeitsbedingte solare UV-Strahlungsexposition wesentlich mitverursacht und sind seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt.

 

Dazu zählen Plattenepithelkarzinome der Haut sowie die Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms, die aktinischen Keratosen, wenn sie multipel sind.

 

Zur Prävention sollen Arbeitgeber daher für Mitarbeiter, die im Freien tätig sind, entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten. Wirksame Maßnahmen sind beispielsweise die Schaffung von Schattenplätzen, die Vermeidung von Außenarbeiten unter freiem Himmel in der Mittagssonne und die Ausgabe geeigneter Schutzkleidung.

 

Quelle und weitere Infos: https://www.krebsgesellschaft.de

 

Download der Leitlinie